Ortspartei SVP Gelterkinden und Umgebung
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Herzlich Willkommen bei der SVP Gelterkinden und Umgebung
Die SVP Gelterkinden und Umgebung vertritt die Schweizerische Volkspartei in den zwölf Oberbaselbieter Gemeinden Gelterkinden, Ormalingen, Rickenbach, Tecknau, Rothenfluh, Hemmiken, Anwil, Oltingen, Wenslingen, Zeglingen, Kilchberg und Rünenberg.
Als Mitgliedsektion der SVP Baselland sind wir bürgernah und stehen ein für Freiheit, Unabhängigkeit und Eigenverantwortung. Wir möchten die politischen Entscheide mitprägen und engagieren uns für unser Oberbaselbiet.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@svp-gelterkinden.ch!
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PräsidentRaphael Wiesner
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Warum Spenden?
Die politischen Parteien übernehmen viele Aufgaben und Anliegen der Bevölkerung und sind immer bestrebt, diese Anliegen auch zu Ihren Gunsten umzusetzen. Das ist nicht nur mit freiwilligen Leistungen der Parteimitglieder zu machen, denn diese machen nur ca. 10% der Bevölkerung aus. Wir können die bürgerlichen Anliegen besser vertreten, wenn Sie uns auch finanziell unterstützen. Jeder Beitrag hilft, die nächsten Wahlen und Abstimmungskämpfe zu finanzieren.
Kontoverbindung
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IBAN: CH21 0076 9016 6101 0563 2
(Vermerk: Spende für SVP Gelterkinden und Umgebung)Zu Gunsten von:
SVP Gelterkinden und Umgebung
4460 GelterkindenGut zu wissen
Ihre Spenden wird von uns absolut vertraulich behandelt. Namen und Adressen von Spenderinnen und Spendern werden somit nicht bekannt gegeben. Ausserdem können Sie Parteispenden von Ihren Steuern abziehen. Es reicht dazu eine Kopie Ihrer Einzahlungsbestätigung mit Ihrer Steuererklärung an die zuständige Steuerbehörde einzureichen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne auch eine separate Spendenbescheinigung zu.
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Die SVP Gelterkinden u.U.
• vertritt den Mittelstand
• setzt sich ein für die direkte Demokratie, den Föderalismus, die
Unabhängigkeit, die Selbstbestimmung und Neutralität• kämpft für Sicherheit und Recht
• setzt sich ein für die Schule, den Ausbildungs- und Arbeitsplatz, das
örtliche Gewerbe und die Wirtschaft• kämpft für gesunde Gemeindefinanzen
• fordert vernünftige Sozialleistungen
• wehrt sich gegen Bürokratie
• fordert Freiräume für die Landwirtschaft
• setzt sich ein für die Lebensqualitäten einer aktiven Gesellschaft
• stellt verantwortungsvolle Vertreter in den Behörden der Gemeinden und
des KantonsWerden Sie Mitglied und unterstützen Sie die SVP Gelterkinden und Umgebung oder teilen Sie Ihre Anliegen, Anregungen oder Fragen mit.
Kontaktieren Sie uns mit dem Kontaktformular und wählen Sie den Betreff „Mitglied werden“ aus.
Kontakt
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Kontaktieren Sie uns
SVP Gelterkinden und Umgebung
Präsident
Raphael Wiesner
Buechweg 11
4496 Kilchberg BLTel: +41 79 277 79 22
E-Mail: info@svp-gelterkinden.ch -
STATUTEN DER SVP GELTERKINDEN UND UMGEBUNG (PDF)
VOM 10. November 1987
Name, Form und Sitz
Art. 1
Unter dem Namen Schweizerische Volkspartei (SVP), Sektion Wahlkreis Gelterkinden, besteht eine politische Partei in Form eines Vereines im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
Sie hat Sitz in Gelterkinden und ist eine Sektion der Schweizerischen Volkspartei Baselland (SVP-Baselland).Ziel und Zweck
Art. 2
Zweck der SVP Sektion Wahlkreis Gelterkinden ist es, sich mit den gegenwärtigen und zukünftigen Problemen unserer Gesellschaft zu befassen. Dabei haben diejenigen des Wahlkreises und der Gemeinde Gelterkinden Vorrang. Die SVP Wahlkreis Gelterkinden beteiligt sich insbesondere auch an Wahlen und Abstimmungen.
Art. 3
Richtlinien für die Tätigkeit der SVP Sektion Gelterkinden bilden die Parteiprogramme der SVP-Schweiz und der SVP-Baselland sowie ein jeweils für die Dauer von 1 Jahr zu erstellendes Aktionsprogramm.
Mitgliedschaft
Art. 4
Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben. In kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigte Frauen und Männer mit Wohnsitz im Wahlkreis Gelterkinden können sich jederzeit durch schriftliche Erklärung um die Aufnahme als Mitglied in die Partei bewerben.
Art. 5
Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Gegen Beschlüsse des Vorstandes über die Aufnahme von Mitgliedern kann von den Beteiligten oder von jedem Parteimitglied innert 30 Tagen ab Kenntnis derselben an die Mitgliederversammlung rekurriert werden. Diese entscheidet endgültig.
Art. 6
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Wegzug aus dem Wahlkreis Gelterkinden, Tod oder Ausschluss. Der Ausschluss hat unter Beobachtung einer halbjährigen Frist jeweils auf das Ende des Kalenderjahres zu erfolgen. Der Ausschluss kann ohne Angabe von Gründen durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Diese entscheidet endgültig.
Art. 7
Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Mitgliederbeiträge
Art. 8
Die Mitgliederversammlung setzt jährlich die Höhe der Mitglieder- Beiträge fest. Mitglieder, die gleichzeitig einer Ortssektion angehören, haben nur dieser einen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Dagegen erhebt die SVP Sektion Wahlkreis Gelterkinden von den Ortssektionen einen jährlichen Beitrag, welcher vom Vorstand mit diesen jeweils in gegenseitiger Absprache festzulegen ist.
Organisation
Art. 9
Die SVP Sektion Gelterkinden hat folgende Organe:
1. die Mitgliederversammlung
2. den Vorstand
3. den erweiterten Vorstand
4. die Rechnungsrevisoren
5. allfällige Delegierte in die Organe der SVP-BasellandArt. 10
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie setzt sich aus allen Parteimitgliedern zusammen und wird vom Vorstand jährlich mindestens einmal einberufen.
Ihr obliegen insbesondere folgende Geschäfte:
Wahl des Vorstandes, dessen Präsidenten, des erweiterten Vorstandes, der Revisoren und allenfalls der Delegierten in die Organe der SVP-Baselland
Genehmigung des Jahresberichtes , der Jahresrechnung und Décharge-Erteilung an den Vorstand.
Festsetzen der jährlichen Mitgliederbeiträge
Beschlussfassung über
– Statutenänderungen
– den Ausschluss von Mitgliedern
– die Auflösung der SVP Sektion Wahlkreis Gelterkinden
– sämtliche ihr vom Vorstand zugewiesenen Geschäfte
– Rekurse gemäss Art. 5 hievor
30 Mitglieder oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder können vom Vorstand schriftlich verlangen, dass ein Geschäft der Mitgliederver- sammlung vorgelegt wird.
Die Mitgliederversammlung fasst bei Abstimmungen ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang des absolute Mehr der Anwesenden, im zweiten das relative Mehr.
Bei Wahlen und Abstimmungen kann ein Drittel der anwesenden Mitglieder geheime Abstimmung verlangen.Art. 11
Für Angelegenheiten, die nur eine Gemeinde des Wahlkreises Gelterkinden betreffen, kann der Vorstand für die Mitglieder dieser Gemeinde separate Versammlungen durchführen.
Art. 12
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und 6-8 weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selbst. Dem Vorstand stehen alle Befugnisse zu, die Gesetz oder Statuten nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder dem erweiterten Vorstand vorbehalten. Er vertritt insbesondere die Partei gegen aussen und leitet die laufenden Geschäfte.
Art. 13
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand sowie je einem Mitglied aus den nicht im Vorstand vertretenen Gemeinden des Wahlkreises Gelterkinden.
Ihm obliegt die Beschlussfassung über diejenigen Geschäfte, die ihm vom Vorstand unterbreitet werden und dem Wahlkreis Gelterkinden betreffen.Art. 14
Als Kontrollstelle wählt die Mitgliederversammlung zwei Revisoren und einen Ersatzmann.
Die Revisoren haben jährlich die Rechnung zu prüfen und zu Handen der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht mit Antrag einzureichen.Art. 15
Die Organe werden jeweils für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
Zeichnungsberechtigung
Art. 16
Die rechtsverbindliche Unterschrift für die SVP Sektion Wahlkreis Gelterkinden führen der Präsident, bzw. der Vizepräsident mit einem weiteren Vorstandsmitglied kollektiv zu zweien.
Finanzen
Art. 17
Die Partei bestreitet ihre Aufwendungen durch
– jährliche Mitgliederbeiträge
– freiwillige Beiträge von Mitgliedern und Gönnern.
Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung über die Einnahmen und Aufwendungen sowie über die Vermögenslage der SVP Sektion Wahlkreis Gelterkinden jährlich Rechnung abzulegen. Das Rechnungsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.
Statutenrevisionen
Art. 18
Statutenrevisionen sind von der Mitgliederversammlung zu beschliessen. Erforderlich ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.
Auflösung
Art. 19
Die Auflösung der SVP Sektion Wahlkreis Gelterkinden kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Erforderlich ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Parteimitglieder. Im Zeitpunkt der Auflösung allfällig vorhandenes Vermögen geht an die SVP-Baselland.
ZGB-Bestimmungen
Art. 20
Soweit diesen Statuten keine Regelung entnommen werden kann, gelten ergänzend die Bestimmungen von Art. 60 ff ZGB.
Die vorstehenden Statuten sind von der Mitgliederversammlung am 27. November 1987 beschlossen worden und ersetzen jene vom 06.05.1966.
Der Präsident: Der Sekretär: